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Wiederkehrende Prüfung
Eine wiederkehrende Prüfung ist notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen (Sonderbauten) mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten usw.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
- alle Sonderbauvorschriften
Unterlagen
- aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)
- Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige und Sachkundige gem. Technischer Prüfverordnung
Kosten
Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 196,- €. (2-facher Stundensatz)
Zuständige Organisationseinheit
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Koziol
Tel: 02381 17-4361
- Frau Kasischke
Tel: 02381 17-4314
Eine wiederkehrende Prüfung ist notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen (Sonderbauten) mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten usw.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
- alle Sonderbauvorschriften
- aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)
- Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige und Sachkundige gem. Technischer Prüfverordnung
Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 196,- €. (2-facher Stundensatz)
https://serviceportal.hamm.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2301/showHerr
Koziol
A0.022 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kasischke
A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)