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Wahlrechtsbescheinigung

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Eine Wahlrechtsbescheinigung bestätigt das aktive Wahlrecht und damit die Fähigkeit wählen zu können. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. Das Wahlrecht muss insbesondere im Zuge einer geleisteten Unterstützungsunterschrift nachgewiesen werden und muss zusammen mit dem jeweiligen Formblatt eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Wahlrechtsbescheinigung am Wahltag nicht benötigt wird, um im Wahllokal wählen zu können oder um im Vorfeld die Briefwahl auszuüben.

Die Bescheinigung des Wahlrechts ist Teil des Formblatts für Unterstützungsunterschriften. Sie dient dem Nachweis, dass die betreffende Person als Wählerin oder Wähler an der Wahl teilnehmen darf.

Bei der bei der Europawahl müssen Wahlvorschläge nicht etablierter Parteien von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Mit der Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur ernsthafte Vorschläge zu Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängerinnen und Anhängern haben.

Eine wirksame Unterstützungsunterschrift kann aber nur leisten, wer selbst in dem jeweiligen Wahlgebiet wahlberechtigt ist: Wer bei der Europawahl eine gemeinsame Liste für alle Länder unterstützen möchte, muss in der Bundesrepublik Deutschland, wer eine Liste für ein Land unterstützen möchte, muss in dem betreffenden Land wahlberechtigt sein. Dass eine Person wahlberechtigt ist, bestätigt die Gemeindebehörde, in der die wahlberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, mit der Bescheinigung des Wahlrechts.

Wer eine Wahlrechtsbescheinigung für einen anderen beantragt – beispielsweise als Wahlvorschlagsträgerin oder Wahlvorschlagsträger –, muss nachweisen, dass die Person, für die die Wahlrechtsbescheinigung beantragt wird, den Wahlvorschlag unterstützt.

9 Abs. 5 EuWG
§ 32 Abs. 3 Nr. 3 EuWO
Anlage 14 zur EuWO

Eine Einreichung der Unterstützungsunterschriften für die Europawahl ist nicht mehr möglich. Das Formular steht Ihnen nach der Europawahl wieder zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine Wahlrechtsbescheinigung am Wahltag nicht benötigt wird, um im Wahllokal wählen zu können oder um im Vorfeld die Briefwahl auszuüben.

Zuständige Organisationseinheiten

Verwandte Dienstleistungen

Wahlrechtsbescheinigung

Eine Wahlrechtsbescheinigung bestätigt das aktive Wahlrecht und damit die Fähigkeit wählen zu können. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. Das Wahlrecht muss insbesondere im Zuge einer geleisteten Unterstützungsunterschrift nachgewiesen werden und muss zusammen mit dem jeweiligen Formblatt eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Wahlrechtsbescheinigung am Wahltag nicht benötigt wird, um im Wahllokal wählen zu können oder um im Vorfeld die Briefwahl auszuüben.

Die Bescheinigung des Wahlrechts ist Teil des Formblatts für Unterstützungsunterschriften. Sie dient dem Nachweis, dass die betreffende Person als Wählerin oder Wähler an der Wahl teilnehmen darf.

Bei der bei der Europawahl müssen Wahlvorschläge nicht etablierter Parteien von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Mit der Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur ernsthafte Vorschläge zu Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängerinnen und Anhängern haben.

Eine wirksame Unterstützungsunterschrift kann aber nur leisten, wer selbst in dem jeweiligen Wahlgebiet wahlberechtigt ist: Wer bei der Europawahl eine gemeinsame Liste für alle Länder unterstützen möchte, muss in der Bundesrepublik Deutschland, wer eine Liste für ein Land unterstützen möchte, muss in dem betreffenden Land wahlberechtigt sein. Dass eine Person wahlberechtigt ist, bestätigt die Gemeindebehörde, in der die wahlberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, mit der Bescheinigung des Wahlrechts.

Wer eine Wahlrechtsbescheinigung für einen anderen beantragt – beispielsweise als Wahlvorschlagsträgerin oder Wahlvorschlagsträger –, muss nachweisen, dass die Person, für die die Wahlrechtsbescheinigung beantragt wird, den Wahlvorschlag unterstützt.

9 Abs. 5 EuWG
§ 32 Abs. 3 Nr. 3 EuWO
Anlage 14 zur EuWO

Eine Einreichung der Unterstützungsunterschriften für die Europawahl ist nicht mehr möglich. Das Formular steht Ihnen nach der Europawahl wieder zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine Wahlrechtsbescheinigung am Wahltag nicht benötigt wird, um im Wahllokal wählen zu können oder um im Vorfeld die Briefwahl auszuüben.

Wahlrecht, Unterstützungsunterschrift, Bundestagswahl, Europawahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, wählen https://serviceportal.hamm.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214510/show
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