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Bauüberwachung
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.
Die Bauüberwachung kann auf Stichproben beschränkt werden. Sie entfällt, soweit Bescheinigungen staatlich anerkannter Sachverständiger vorliegen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
Unterlagen
Den mit der Bauüberwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere Aufzeichnungen zu gewähren.
Kosten
Es sind maximal drei Bauüberwachungen pro Bauvorhaben notwendig.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr fällig; mindestens aber 50,- €.
Zuständige Organisationseinheit
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Cavillot-Platte
Tel: 02381 17-4364
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362
- Frau Hülsmann
Tel: 02381 17-4363
- Herr Köller
Tel: 02381 17-4365
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.
Die Bauüberwachung kann auf Stichproben beschränkt werden. Sie entfällt, soweit Bescheinigungen staatlich anerkannter Sachverständiger vorliegen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
Den mit der Bauüberwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere Aufzeichnungen zu gewähren.
Es sind maximal drei Bauüberwachungen pro Bauvorhaben notwendig.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr fällig; mindestens aber 50,- €.
Frau
Cavillot-Platte
A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Hazekamp
A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Hülsmann
Herr
Köller
A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)