Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden eine Vielzahl an Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezielle Betreiberplichten verankert wurden.
Unter dem nachfolgenden Formular können Sie Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen nach dem BImSchG und den folgenden Rechtsverordnungen durchführen:
- Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG – Emissionsmessberichte und sonstige Daten
- Anzeige einer Feuerbestattungsanlage gem. §6 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Messbericht gem. § 10 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Anzeige und Mitteilung nach § 6 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
- Anzeige und Mitteilung nach § 5 der 31. BImSchV – „Lösemittelverordnung“
- Anzeige gem. § 8 Abs. 1 der 20. BImSchV – „Tankstellenanzeige“
- Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gem. § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
- Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle
- Sonstige Anliegen
Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm überwachen wir die Betreiberplichten, die aus dem BImSchG und deren Rechtsverordnungen resultieren und bearbeiten entsprechende Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.