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Wiederannahme eines früheren Namens

Sie sind geschieden und möchten Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen wieder annehmen?

Hier können Sie den dazu erforderlichen Antrag stellen. Das Standesamt wird nach Prüfung des Antrages auf Sie zukommen und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

>>Zum Onlineantrag<<