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Arbeitserlaubnis

Unterlagen

Pass, ggfls. Arbeitsplatzbeschreibung. Nähere Informationen auf Nachfrage


Gebühren

auf Nachfrage


Erteilung, Beschränkung und Versagung von Erlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit


Der Aufenthaltstitel mit der Auflage zur Erwerbstätigkeit ersetzt die bisherige Arbeitserlaubnis. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird nur im Rahmen der im Aufenthaltstitel eingetragenen Erlaubnis gestattet, beschränkt bzw. versagt.

Nähere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Sachgebietes Allgemeine Ausländerangelegenheiten.

Rechtsgrundlagen allgemein

Aufenthaltsgesetz (§ 39 AufenthG i.V.m. Beschäftigungsverordnung und Beschäftigungsverfahrensverordnung)