Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnis
Unterlagen
Pass, ggfls. Arbeitsplatzbeschreibung. Nähere Informationen auf Nachfrage
Gebühren
auf Nachfrage
Erteilung, Beschränkung und Versagung von Erlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Der Aufenthaltstitel mit der Auflage zur Erwerbstätigkeit ersetzt die bisherige Arbeitserlaubnis. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird nur im Rahmen der im Aufenthaltstitel eingetragenen Erlaubnis gestattet, beschränkt bzw. versagt.
Nähere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Sachgebietes Allgemeine Ausländerangelegenheiten.
Rechtsgrundlagen allgemein
Aufenthaltsgesetz (§ 39 AufenthG i.V.m. Beschäftigungsverordnung und Beschäftigungsverfahrensverordnung)