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Schulpflichtangelegenheiten

Amt/Fachbereich

Amt für schulische Bildung

Das Schulamt für die Stadt Hamm ist für die Bußgeldsachbearbeitung an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Rahmen der Schulpflichtüberwachung zuständig.

Weitere Informationen stehen über den folgenden Link zur Verfügung:

Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I