Schulpflichtangelegenheiten
Schulpflichtangelegenheiten
Amt/Fachbereich
Amt für schulische Bildung
Das Schulamt für die Stadt Hamm ist für die Bußgeldsachbearbeitung an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Rahmen der Schulpflichtüberwachung zuständig.
Weitere Informationen stehen über den folgenden Link zur Verfügung:
Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I