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Wohnungswechsel (Abmeldung)

Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
    Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind? 
    Dann steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung (zum Ausdrucken)


Gebühren

gebührenfrei


Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.

Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”.  Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.

Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.

Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)