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KFZ- Abmeldung

Unterlagen

Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder

Die bislang gültigen Kennzeichen sind zu entwerten d.h. die Stadtsiegel müssen
unkenntlich gemacht werden. Die Entwertung wird von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bürgerämter vorgenommen.

Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause in der Regel möglich,
wenn dies von der Kfz-Versicherung mit eingeschlossen ist.


Gebühren

Die Grundgebühr bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beträgt:
- 22.4.1 innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks 6,90 € (ab 01.09.23: 15,90 €)
- 22.4.2 internetbasiert 5,70 € (ab 01.09.23: 2,10 €)
Die Gesamtgebühr für eine Abmeldung im Bürgeramt liegt im Regelfall bei 7,80 € (ab 01.09.23 bei 16,80 €).


Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen aus Hamm und auswärtigen Fahrzeugen.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen und Möglichkeiten zu Kfz-Abmeldungen in 2020. Hierzu folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42882/show