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KFZ- Abgemeldete Fahrzeuge/Schrottfahrzeuge

Abgemeldete oder schrottreife Autos, mit oder ohne Kennzeichen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) oder in der freien Landschaft abgestellt werden. 
Wird ein abgemeldetes oder schrottreifes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird der/die Fahrzeughalter/in ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen.
Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss tief in die Tasche greifen: Wenn die Stadt tätig wird und einen Abschleppdienst bemühen muss, werden nicht nur die Kosten für das Abschleppen und eine eventuelle Entsorgung in Rechnung gestellt, sondern auch eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand.
So kommen schnell Beträge zwischen 250 und 500 € zusammen. Außerdem kann ein Bußgeldverfahren nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes eingeleitet werden, das die Festsetzung einer zusätzlichen Geldbuße bis zu 500 € ermöglicht.
Die Erstmeldung über ein solches Fahrzeug richten Sie bitte direkt an das Ordnungsamt der Stadt Hamm.