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Gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz

Unterlagen

gültiges Passdokument bzw. gültige Aliasbescheinigung


Das  Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit dem 01.07.2017 in Kraft.
Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich anmelden.
In Hamm erfolgt dies beim Ordnungsamt (siehe unten).
Zur Anmeldung ist eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung notwendig. Diese Beratung findet im Gesundheitsamt statt.

Inhaltliche Schwerpunkte gemäß § 10 ProstSchG sind:

  • Krankheitsverhütung (v.a. Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten)
  • Empfängnisregelung · Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs

Das Angebot ist kostenlos.  

Unsere Sprechzeiten: Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 02381 176476/77 
Hinweis: Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist wegen des Datenschutzes nicht möglich.
Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine personalisierte Bescheinigung ausgestellt.
Diese kann auch auf den bei der Anmeldung angegebenen Aliasnamen ausgestellt werden.

Bitte bringen Sie zur Beratung ein gültiges Passdokument bzw. eine gültige Aliasbescheinigung  und Ihren abgelaufenen Nachweis über die letzte durchgeführte gesundheitlich Beratung mit.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)