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Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient zusammen mit der Grundstücksnummerierung vor allem der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es soll gewährleistet werden, dass der gesuchte Bestimmungsort im besiedelten Gebiet eindeutig bezeichnet und somit schnell und zielsicher aufgesucht werden kann.

Daneben soll die Straßenbenennung lokale Gegebenheiten dokumentieren bzw. der Wahrung der Geschichte und der Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.

Zuständig für die Benennungen sind in Hamm die Bezirksvertretungen. Die Vorschläge werden seitens der Verwaltung geprüft und der jeweiligen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt.

Falls ein bestehender Straßenname geändert wird, soll für eine Übergangszeit von einem Jahr das alte Straßennamensschild nicht entfernt werden.