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Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen. Sie unterstützt das Betreuungsgericht und berät Bürger:innen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Sie beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sie ist Stammbehörde für die Registrierung und Zulassung von Berufsbetreuer:innen.

 

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