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Steueridentifikationsnummer

Unterlagen

- Ausweisdokument zur persönlichen Identifizierung, z.B.  Personalausweis, Pass oder Führerschein


Gebühren

- keine -


Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt. Weitere Infos zur Steuer-ID finden Sie hier auf der Internetseite des BZSt.
 

Sie kennen ihre Steuer-ID nicht (mehr)?

Wenn Sie Ihre Steuer-ID verlegt haben oder diese nicht mehr wissen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese erneut abzufragen. In erster Linie kann Ihnen das zuständige Bundeszentralamt für Steuern helfen. Dort stehen Ihnen folgende Kontaktwege für eine Abfrage der Steuer-ID zur Verfügung:

  • Sie können ihre Steuer-ID unkompliziert online beim BZSt anfordern. Nutzen Sie hierfür bitte das >> Online-Formular des BZSt <<

  • Per E-Mail: Senden Sie Ihre Anfrage zusammen mit Namen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum und -ort an info@identifikationsmerkmal.de.

  • Per Post: Bundeszentralamt für Steuern, Postfach, 53221 Bonn.

  • Per Service-Hotline: Telefon 0228-4061240, Fax 0228-4063200 (Mo-Fr von 8:00-16:00 Uhr)

Die Abfrage der Steuer-ID ist zudem auch über das Bürgeramt möglich, sofern Sie in Hamm amtlich angemeldet sind. Den passenden Antrag finden Sie hier:

>> Zum Onlineantrag << 

Tipp: Auch andere zur Führung / Speicherung der SteuerID verpflichtete Institutionen können die ID herausgeben (z.B. Banken und Sparkassen, bei denen Sie ein Konto haben). Oft lässt sich die Steuer-ID beispielsweise im Onlinebanking direkt einsehen.

 

Seit 2011 ist die Zuständigkeit für Lohnsteuerkarten komplett an die Finanzämter übergegangen. Informationen darüber finden sie auf der "Elster"-Internetseite der Finanzbehörden. Wenden Sie sich für Fragen an das Finanzamt Hamm.



Rechtsgrundlagen allgemein

Abgabenordnung und Einkommensteuergesetz