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Regionalplanung

Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) legt die Ziele der räumlichen Entwicklung auf
regionaler Ebene für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im
Planungsgebiet fest. Für Hamm gilt derzeit der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil (Dortmund, Unna, Hamm). Die Festlegungen des Regionalplans sind planerische Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung, insbesondere für den Flächennutzungsplan.

Ende 2009 wurde die regionalplanerische Zuständigkeit für die Kommunen der Metropole Ruhr und somit auch für die Stadt Hamm auf den Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) übertragen. Als Folge bereitet der RVR aktuell erstmalig die Aufstellung eines neuen Regionalplanes für das Verbandsgebiet vor.