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Wohngeld

Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

  • der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
  • der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.

Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

 
 
Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.
 
 
Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:
  • der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
  • der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.

Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDF
 
 
Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.
 
 
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
 
 

Servicezeiten

 
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr  
     
Dienstag:    
     
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr
     
Donnerstag:    
     
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr  
 
 

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