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Handwerkerparkausweis (nur Gebiet Stadt Hamm)

Unterlagen

Nachweis des Gewerbes oder Handwerks


Gebühren

  • 170,00 € Genehmigung für 2 Jahre
  •  90,00 € Genehmigung für 1 Jahr
  •  55,00 € Genehmigung für 6 Monate
  •  30,00 € Genehmigung für 3 Monate
  •  15,00 € Genehmigung für 1 Monat

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Handwerkerparkausweis für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerksbetrieben

Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen kann Handwerksbetrieben die Möglichkeit eingeräumt werden, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge pauschalierte oder ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die pauschalierte Einzelausnahmegenehmigung soll ohne besondere Einzelfallprüfung dazu berechtigen:

  • Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
  • Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
  • In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
  • Parken in verkehrsberuhigten Zonen
  • Parken in Fußgängerzonen während der Anlieferungszeiten, danach nur im Rahmen unaufschiebbarer Reparaturen, Sonderregelungen wie z. B. Markttage sind zu beachten
  • Gültigkeit: Stadtgebiet Hamm


Neben Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung sind auch sonstige Betreibe zugelassen, die schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren haben. Der Ausweis enthält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle mit einer festen Firmenaufschrift versehenen Fahrzeuge eines Betriebes nutzbar. Bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

 § 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Handwerksbetriebe auf Stadtgebiet.