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Handwerkerparkausweis (überbezirklich NRW)

Unterlagen

Nachweis, dass es sich um Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- und Montagearbeiten ausführen handelt. (Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung)
oder sonstiger Betrieb, der schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren hat.
- Auszug Gewerberegister / Handwerksrolle
- Fahrzeugschein (in Kopie)


Gebühren

150,00 € für einen Regierungsbezirk
plus 25,00 € für jeden weiteren Regierungsbezirk
10,00 € je Ersatzausstellung bei Verlust oder Kennzeichenänderung

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Anträge können nur bei der Verkehrsbehörde (für die Stadt Hamm die 7 Bürgerämter) des Firmensitzes gestellt werden. Jeder Parkausweis gilt nur für ein Fahrzeug sowie vier mögliche Ersatzfahrzeuge. Die Ausnahmegenehmigung wird nicht pauschal für einen Handwerksbetrieb erteilt.
Handwerksbetriebe können somit neben der Parkerlaubnis für den Regierungsbezirk Arnsberg auch für die 4 weiteren Regierungsbezirke (Münster, Detmold, Düsseldorf und Köln) Parkerlaubnisse erwerben.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO)
  • ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und
  • auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)

zu parken.

Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Genehmigung wird für ein Jahr erteilt.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

Erlass III B 3 – 78 -12/2 vom 18.01.2017 des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Handwerker-Parkausweis für Regierungsbezirke in NRW.