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Betrieb von Kanalisationsnetzen / Kanalnetzanzeige

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Die Planung zur Erstellung, der Betrieb von Kanalisationsnetzen für die private, gewerbliche oder diesen vergleichbaren Kanalisationsnetzen von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar sind, und für die öffentliche Abwasserbeseitigung sowie wesentliche Änderungen von Planung zur Erstellung und Betrieb sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Für bestehende Kanalisationsnetze haben die Betreiber einen Bestandsplan über die Abwasseranlagen und einen Plan über deren Betrieb aufzustellen.

Folgender Link führt zu einem Assistenten, mit welchem eine Anzeige gemäß § 57 (1) Landeswassergesetz (LWG) NRW zur Erstellung, zum Betrieb und / oder zur wesentlichen Änderung eines Kanalisationsnetzes  direkt bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden kann.

>> Hier << kommen Sie zu dem Online-Formular.