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Erdwärme

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.


Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Erdwärme umfasst die in der Erde gespeicherte Energie, die durch Wärmepumpen gefördert und so für die Beheizung von Wasser und Häusern genutzt werden kann. Sie zählt zu den regenerativen Energien. Die Gewinnung der Erdwärme kann durch Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder direkte Wärmenutzung von Oberflächen- und Grundwasser erfolgen. Für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmenutzungsanlage ist eine Genehmigung erforderlich.

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