BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Kleinkläranlagen

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.


Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

In den Außenbereichen der Stadt Hamm, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist oder gebaut werden kann, müssen zur schadlosen Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers von den Grundstückeigentümern Kleinkläranlagen betrieben werden.

In Kleinkläranlagen (KKA) wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für die Errichtung und den Betrieb einer KKA benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis, in der Bau und Betrieb der Kleinkläranlage festgelegt sind.

Für die Einleitung des gereinigten häuslichen Abwassers in ein Gewässer ist eine Genehmigung erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.