Wertgutachten
Wertgutachten
Formulare
Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten. Gegenstand des Gutachtens kann sein
- der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
- der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
- die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
- der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
- der Miet- oder Pachtwert.
Gutachten beantragen können
- bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
- bei Mietwertgutachten: Mieter, Vermieter, Gerichte, Behörden.
Sie können ein Verkehrswertgutachten über folgenden Weg beantragen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner), hierbei sollte das Antragsmuster unter Download genutzt werden.
siehe auch: