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Wertgutachten

Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten. Gegenstand des Gutachtens kann sein

  • der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
  • der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
  • die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
  • der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
  • der Miet- oder Pachtwert.

Gutachten beantragen können

  • bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
  • bei Mietwertgutachten: Mieter, Vermieter, Gerichte, Behörden.

Sie können ein Verkehrswertgutachten über folgenden Weg beantragen:

  • bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner), hierbei sollte das Antragsmuster unter Download genutzt werden.


siehe auch:

Gutachterausschuss Stadt Hamm