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Zweitwohnungssteuer

Zum 01.01.2011 hat der Rat der Stadt Hamm die Einführung der Zweitwohnungsteuer beschlossen. Steuerpflichtig sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die mit einer Zweitwohnung in Hamm gemeldet sind.

Die Stadt Hamm schließt sich an dieser Stelle mehr als 50 Kommunen in Nordrhein-Westfalen an. Die hauswirtschaftliche Gesamtsituation hat diesen Schritt, der auch von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) gefordert wurde, notwendig gemacht. Die GPA sieht außerdem einen zusätzlichen Effekt: Erklären Personen mit der Einführung der Steuer den Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz, sind im kommunalen Finanzausgleich höhere Zuweisungen zu erwarten. Kommunen, die die Zweitwohnungsteuer nicht einführen, werden zwangsläufig im kommunalen Finanzausgleich benachteiligt.

Allgemeines
Die Zweitwohnungsteuer gehört, wie zum Beispiel die Vergnügungssteuer und Hundesteuer, zu den örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuern deshalb, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung). Darüber hinaus genießen auch Zweitwohnungsinhaber/Zweitwohnungsteuerinhaberinnen die Vorteile der Hammer Infrastruktur und nehmen mit Steuermitteln finanzierte Einrichtungen in Anspruch. Daher ist es sachgerecht, die Zweitwohnungsinhaber/Zweitwohnungsteuerinhaberinnen an den der Stadt entstehenden Kosten zu beteiligen.

Was versteht man unter einer Zweitwohnung?
Jede Wohnung, die jemandem neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung dient. Hierbei ist es unerheblich, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb der Stadt Hamm befindet.

Wie ist der Begriff Wohnung bestimmt?
Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.

Kann die Zweitwohnungsteuer vermieden werden?
Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Meldestatus: Erfüllen Sie eventuell die Bedingungen für einen Erstwohnsitz in Hamm? Denn der ist steuerfrei. Ob Sie sich für den Erstwohnsitz Hamm entscheiden, ist jedoch keine Frage des Sparens, sondern des Melderechts: Kriterium ist, in welcher der Wohnungen Sie überwiegend leben.
Falls Sie sich inzwischen überwiegend in Hamm aufhalten, melden Sie bitte Ihre Hammer Nebenwohnung in eine Hauptwohnung um. Nach § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ist Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung, also dort, wo Sie sich überwiegend, also an 4 von 7 Tagen in der Woche, aufhalten. Dies ist in der Regel dort der Fall, wo Sie eine berufliche Tätigkeit, eine Ausbildung oder auch ein Studium ausüben. Hauptwohnung ist nicht die Wohnung, zu der Sie einmal die Woche heimfahren oder zu der eine emotionale Bindung besteht.
Beratung im Zweifelsfall gibt es beim Bürgeramt. Der Wechsel von Zweit- zu Erstwohnsitz ist kostenlos. Er erfolgt persönlich unter Vorlage des Personalausweises und ist eine Sache von wenigen Minuten.

Was genau wird besteuert?
Der Steuergegenstand ist das Innehaben einer Wohnung in Hamm neben der Hauptwohnung. Ob die Wohnung gemietet ist oder unentgeltlich überlassen wird oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, ist unerheblich.

Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?
Ja, keine Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung sind:

  • Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen)
  • Wohnungen, die aus beruflichen Gründen, zum Zwecke des Studiums, der Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnergesetzes gehalten wird, dessen eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. 

Die Zweitwohnung ist dagegen dann steuerpflichtig, wenn die berufliche oder sonstige Tätigkeit überwiegend vom Ort der ehelichen bzw. lebenspartnerschaftlichen Wohnung aus wahrgenommen wird.

Sind Studierende zweitwohnungsteuerpflichtig?
Ja, auch Studentinnen und Studenten müssen die Zweitwohnungsteuer bezahlen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.02.2010 (1 BvR 529/09), dass dies auch für Studierende gilt, die noch mit Erst- oder Hauptwohnsitz bei den Eltern (Kinderzimmer) gemeldet sind. Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem ausgeführt, dass der Begriff der Aufwandsteuer in Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz für die Zweitwohnungsteuer nicht fordert, dass der/die Steuerpflichtige über eine Erstwohnung mit einer rechtlich abgesicherten Nutzung (Verfügungsgewalt) verfügen muss.
Allerdings fallen die Studentinnen und Studenten typischerweise gar nicht unter die Hammer Zweitwohnungsteuersatzung, weil sie nach melderechtlichen Kriterien regelmäßig ihren Hauptwohnsitz am Studienort unterhalten und sich damit entsprechend anmelden müssen.

Wie ist die Bemessungsgrundlage?
Bemessungsgrundlage ist die jährliche Nettokaltmiete. Ist die Wohnung im Eigentum oder wird sie unentgeltlich überlassen, wird stattdessen die übliche Miete geschätzt, die für die Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung gezahlt wird.

Wie verhält es sich, wenn in meiner Miete Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind?
In diesem Fall sind diese zur Ermittlung der Nettokaltmiete angemessen zu kürzen.

Wie hoch ist der Steuersatz?
Von der Bemessungsgrundlage werden 12% als Zweitwohnungsteuer erhoben.

Beispiel:
200 EUR Monatsmiete x 12 Monate = 2.400 EUR,
hiervon 12 % = 288 EUR Zweitwohnungsteuer
.

Wenn die Zweitwohnung von mehreren Personen genutzt wird, muss dann jeder die volle Steuer entrichten?
Nein. In diesen Fällen erstreckt sich die Steuerpflicht nur auf den jeweils zuzurechnenden Wohnungsanteil. Hier gilt der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin entfallende, individuell genutzte Wohnungsanteil als Zweitwohnung. Des Weiteren ist für die Berechnung des Wohnungsanteils die Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume (z.B. gemeinsam genutzte Küche o.ä.) den an der Gemeinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen.

Gibt es Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände?
Nein. Die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Hamm sieht keine pauschalen Vergünstigungen für bestimmte Personenkreise (zum Beispiel: Menschen mit Behinderung, Rentner oder Studenten) vor.

Wann beginnt und endet Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats des Innehabens der Zweitwohnung. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit dem letzten Tag des Monats des Innehabens der Zweitwohnung. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats.

Beispiel:
Anmeldung ab 18.02. ==> Steuerpflicht beginnt ab 01.03. des Jahres
Abmeldung ab 22.03. ==> Steuerpflicht endet am 28.02. des Jahres

Wie ist die Steuer zu zahlen?
Die Festsetzung der Zweitwohnungsteuer erfolgt durch Steuerbescheid. Sie wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Rechtsgrundlagen

Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Hamm vom
17.12.2010 in der jeweils geltenden Fassung.

 

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