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Topographische Aufnahmen

Unterlagen

Vermessungsauftrag


Gebühren

Topographische Aufnahmen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen sind daher je nach Auftrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterämter in NRW abzurechnen. Die Information hierzu kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.


Zu Planungszwecken von Hoch- und Tiefbauvorhaben sind häufig topographische Aufnahmen erforderlich. Neben dem aktuellen Gebäudebestand, den Dachformen und – Höhen, Anschlusshöhen in Gebäuden ist auch der Geländeverlauf und weitere planungsrelevante Topographie auf dem Baugrundstück und seiner näheren Umgebung zu erfassen. Die Ausarbeitung der örtlichen Aufnahme mit Eintragung des Bau- und Planungsrechts und weiterer grundstückbezogener Rechte (Baulasten, Nutzungsberechtigungen) erfolgt dann am CAD-System. Die Bereitstellung kann in nahezu jeder Dateiform erfolgen und dann in das jeweilige CAD-System des Auftraggebers übernommen werden.