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Absteckungen von Gebäuden / Ingenieurvermessung

Unterlagen

Vermessungsauftrag, Ausführungsplanung (Lageplan, weitere Absteckungsunterlagen) des Architekten bzw. Planungsbüros


Gebühren

Absteckungen und Ingenieurvermessungen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen werden als Beratungsleistungen eingestuft und können nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden. Die Information zu den Vermessungskosten ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.


Zur Bauausführung werden Gebäudegrundrisse oder Gebäudeachsen zum Bodenaushub (Grobabsteckung) angegeben oder auf Schnurgerüste (Feinabsteckung) übertragen. Zusätzlich wird häufig ein Höhenanschluss angegeben.

Hoch- und Tiefbauten werden auf Grundlage von Ausführungsplanungen in der Örtlichkeit abgesteckt und überwacht.

Vor Auftragserteilung sollten in einem umfangreichen Beratungsgespräch der Ablauf der Vermessung besprochen werden. Eine Information über die zu erwartenden Kosten kann ebenfalls nur am konkreten Projekt erfolgen.