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Autismus-Förderung

Was ist Autismus?

Der frühkindliche Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die in den ersten drei Lebensjahren beginnt.

Symptome werden hauptsächlich in drei Bereichen deutlich:

  • im sozialen Umgang mit Mitmenschen,
  • in der Kommunikation und
  • in sich stets wiederholenden Handlungen.

Das Asperger-Syndrom entwickelt sich erst nach dem 3. Lebensjahr. Oft ist keine Verzögerung bzw. kein Entwicklungsrückstand in der Sprache oder der kognitiven Entwicklung vorhanden, doch sind Auffälligkeiten in der psychomotorischen Entwicklung und der sozialen Interaktion festzustellen.

Körperliche Faktoren wie genetische und neurobiologische Veränderungen sind in erster Linie Ursache des Autismus. Psychologische Aspekte spielen eine eher untergeordnete Rolle. Kinder fallen oft schon im Säuglingsalter durch mangelnde Kontaktaufnahme zu Bezugspersonen auf. Später zeigen sie wenig Nachahmungsverhalten und kaum Interesse, Freundschaften zu knüpfen. Auch die Entwicklung von Sprache und Kreativität ist gestört.

Behandlung
Die Behandlung besteht aus Verhaltenstraining mit starker Einbindung der Eltern, Logopädie, Krankengymnastik und Medikamenten. Häufig ist auch im Erwachsenenalter noch eine Betreuung in speziellen Einrichtungen notwendig.

Vorbeugen
Vorbeugende Maßnahmen gegen Autismus sind nicht bekannt. Je früher jedoch eine autistische Störung erkannt wird, desto eher kann das betroffene Kind individuell behandelt und gefördert werden.

Kosten
Sofern es sich bei der bestehenden Autismusform um eine rein seelische Beeinträchtigung handelt, übernimmt das Jugendamt der Stadt Hamm die Kosten für die Autismustherapie.

In allen anderen Fällen, bei denen der Autismus eine Mehrfachbehinderung darstellt, werden die Kosten für die Beratung und Förderung der Kinder vom Sozialamt getragen.


Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung des Kindes durch das Gesundheitsamt der Stadt Hamm. Je nach Entwicklungsstand des Kindes wird in der Regel zunächst eine Förderung für 1 Jahr bewilligt. Danach ist ein Folgeantrag zu stellen, dem ein Zwischenbericht des Therapiezentrums beizufügen ist.

Die Bewilligung erfolgt durch das Sozialamt der Stadt Hamm und zwar unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (§§ 53/54 SGB XII)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§§ 55/56 SGB IX)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (§ 35a SGB VIII)
und entsprechende Verordnungen