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Indirekteinleitungen

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.


Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Bei einer Abwassereinleitung ist zwischen der Direkteinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder in den Untergrund) und der Indirekteinleitung in ein Kanalnetz zu unterscheiden.

Gewerbe- und Industriebetriebe, die schadstoffbelastetes Abwasser (z.B. mineralölhaltiges Abwasser) in die öffentliche Kanalisation einleiten möchten, benötigen für die Einleitung eine Genehmigung nach. § 58 WHG (Indirekteinleitung).

Beim Waschen von Fahrzeugen, in Wäschereien, Druckereien, Lackierereien, Betrieben der Metallbranche, in Zahnarztpraxen (amalgamhaltiges Abwasser) und vielen anderen Branchen fallen Abwässer an, für deren Einleitung eine Genehmigung nötig ist.