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Artenschutz

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde

EG-Vermarktungsgenehmigungen, Überwachung des Handels mit geschützten Tieren.
Der Artenschutz beschäftigt sich mit dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Vielfalt.
Der Artenschutz leistet einen Beitrag zur Wiederansiedlung und Ausbreitung seltener oder verdrängter Arten in geeigneten Lebensräumen. Zu weiteren Aufgaben im Rahmen des Handels mit geschützten exotischen Tieren und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) zählen Kontrollen von Tierhaltern und Pflanzenzüchtern, sowie Genehmigungen von Tiergehegen und Volieren.