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Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, (Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen) und Lichtzeichenanlagen.

Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:

  • Anordnung von Beschilderung an Straßen (Verkehrszeichen)
  • Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
  • Radsportveranstaltungen, Motorsportveranstaltungen (Oldtimerfahrten, Slalomfahrten, Zeitfahrten)
  • Genehmigungen für Schwertransporte, Großraumtransporte und Gefahrguttransporte
  • Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot