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Widerspruchsstelle Schwerbehindertenrecht

Die Widerspruchsstelle für Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts nimmt Widersprüche zur Niederschrift auf, prüft und bearbeitet diese und erstellt im Falle einer positiven Entscheidung einen Abhilfebescheid. Ist keine Abhilfe möglich, erfolgt eine Weiterleitung an die Bezirksregierung Münster als Widerspruchsbehörde, die dann ihrerseits die Angelegenheit nochmals überprüft und gegebenenfalls einen Widerspruchsbescheid erteilt.

Bei Fragen zum Thema Widerspruch oder wenn Sie diesen nicht selbst formulieren möchten, stehen die  Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung Schwerbehindertenrecht zur Verfügung.