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Elternzeit

 

Die Elterngeldstelle ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:

 

Montag:         07:30 - 12:30 Uhr

Dienstag:       07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch:      09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag:  07:30 - 12:30 Uhr

Freitag:          07:30 - 13:00 Uhr

 

Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

 

Hotline:      02381/17-9595

Mail:           Elterngeld@Stadt.Hamm.de



Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Sachgebiet Elterngeld berät in allen Fragen zur Elternzeit.