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Haftpflichtschäden

Unterlagen

ggf. polizeiliche Unfallanzeige oder Unfallmitteilung


Prüfung und Abwicklung von Schadenersatzangelegenheiten, soweit die Stadt beteiligt ist.
Das Rechtsamt ist für die Prüfung, Regulierung bzw. Zurückweisung von Schadenersatzforderungen gegen die Stadt zuständig.

Bei der Schadenmeldung sind folgende Informationen erforderlich:

  • Schadentag und Uhrzeit
  • genauer Schadenort
  • Schadenhergang
  • Schadenumfang
  • Foto der beschädigten Sache bzw. des Schadenortes