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Wohnraumförderung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum

Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. Für eine verbesserte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel werden gezielt Anzeize gesetzt. Die Eigentumsförderung richtet sich an Familien, Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörifen, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Förderung angewiesen sind. Der Mietwohnungsausbau und die Wohneigentumsbildung sind dabei gleichrangige Förderziele. Bei der Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum wird in den neuen Förderbestimmungen der Landesregierung nicht mehr zwischen Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden - die Förderhöhe ist identisch.