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Wiederkehrende Prüfung

Unterlagen

  • aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)
  • Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige und Sachkundige gem. Technischer Prüfverordnung


Gebühren

Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 196,- €. (2-facher Stundensatz)


Eine wiederkehrende Prüfung ist notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen (Sonderbauten) mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten usw.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
  • alle Sonderbauvorschriften