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Vornamensgebung

Die Qual der Wahl des Vornamens - Wie lautet der Familienname?

Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen (nur der Vorname Maria darf Jungen neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden).
Soll das Kind einen Vornamen erhalten, der sowohl für Mädchen als auch für Jungen gebräuchlich ist, muss das Kind einen weiteren Vornamen erhalten, der jeden Zweifel am Geschlecht des Kindes ausschließt.
Ausländische Staatsangehörige sollten darauf achten, dass der Vorname des Kindes auch nach seinem Heimatrecht zulässig ist. Auskunft darüber geben die jeweiligen Konsulate.

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Namensführung der Kinder".