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Vorläufiger Reisepass

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch
  • Persönliche Vorsprache nötig
  • Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (siehe Downloadbereich)


Gebühren

26,00 €


Sofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird von uns ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig.
Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.

Eine Vertretung ist nicht möglich.

Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück.

Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.