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Vorläufiger Personalausweis

Unterlagen

 Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass oder Kinderausweis.
  • Lichtbild (biometrisch).
  • Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich.


Gebühren

10,00€


Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgefertigt und sind längstens 3 Monate gültig.

Die Hinweise zum Personalausweis gelten entsprechend. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Der Personalausweis kann auch für Kinder ab Geburt beantragt und ausgestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/ des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.