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Vorhaben- u. Erschließungspläne

Durchführung des Aufstellungsverfahrens für Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Satzungen gem. §34 BauGB die die zulässige bauliche Nutzung der Grundstücke, z.B. Wohn- oder Gewerbenutzung, Zahl der Vollgeschosse, überbaubare Flächen, Gebäudehöhen, und deren Erschließung, regeln.