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Vorbescheid - Bauvoranfrage

Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenen Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest

  • Antragsformular (2-fach)
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte (2-fach)
  • zusätzliche Bauvorlagen, sofern sie für die durch den Vorbescheid zu entscheidenen Fragen erforderlich sind, wie z.B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Grundrisse, Ansichten, ... (2-fach)
  • ggf. planungsrechtliche Auskunft, sofern vorhanden (1-fach)

 


Gebühren

Es wird eine Gebühr in Höhe von 30- 100 % der Baugenehmigungsgebühr; mindestens aber 50,- € fällig.
Diese Gebühr wird bei Antragstellung einer Baugenehmigung zur Hälfte verrechnet.


Vor Einreichung des Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein rechtsverbindlicher Vorbescheid beantragt werden (Bauvoranfrage).
Eine Bauvoranfrage beseitigt eventuelle Zweifel über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Die Beantragung empfiehlt sich immer dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass der Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW (BauO NRW)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)