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Lageplan zum Baugesuch, amtlicher Lageplan zum Baugesuch

Unterlagen

Vermessungsauftrag, Planungsunterlagen des Architekten


Gebühren

Die Gebühren für die Erstellung eines amtlichen Lageplanes zum Baugesuch werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.


Bei der Beantragung einer Baugenehmigung sind der Baugenehmigungsbehörde die geplanten baulichen Anlagen, die vorhandenen Gebäude, die Höhenlage des Baugrundstücks, die Erschließung und weitere grundstücksbezogene Angaben in einem Lageplan zum Baugesuch darzustellen. Liegen besonders schwierige Grundstücksverhältnisse vor oder sind Baulasten auf dem Baugrundstück eingetragen, muss ein amtlicher Lageplan zum Baugesuch von einem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Vermessungs- und Katasteramt erstellt werden.

Bei einer örtlichen Vermessung wird dabei der aktuelle Gebäudebestand auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, der Baumbestand, die Grundstücksentwässerung und Zuwegungen ermittelt. Nach den Planunterlagen des Architekten werden die geplanten baulichen Anlagen in den Lageplan eingearbeitet. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt und evtl. mit den Bauherren und Architekten besprochen.