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Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)

Fahreignungsregister früher Verkehrszentralregister
Im Fahreignungsregister  (im Volksmund hin und wieder auch als Verkehrssünderkartei bezeichnet) werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert.
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.
Für das Auskunftsersuchen benutzen Sie bitte das hier angebotene PDF-Formular. Die Auskunft ist unentgeltlich.
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung