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Untersuchungsberechtigungsschein

Unterlagen

  • Ausweisdokument bei persönlicher Vorsprache
  • Anforderung über Online-Antrag


Gebühren

gebührenfrei


Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.

Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich.
Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Antragstellung online über den unten angegebenen Link. Die dadurch übermittelte UBS-ID ist dann beim Arzt vorzulegen.

Den passenden Antrag finden Sie hier:

>> Zum Onlineantrag <<

Sollte der Onlineantrag nicht ausgeführt werden können, bzw. nicht möglich sein, können Sie sich in einem der Bürgerämter melden. Der Onlineantrag wird dann von hier aus für Sie gestellt. 

Weitere Informationen finden Sie hier https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz