Umwandlung von öffentlich geförderten Miet- in Eigentumswohnungen
Umwandlung von öffentlich geförderten Miet- in Eigentumswohnungen
Unterlagen
Teilungserklärung
Grundbuchauszüge
neue Wirtschaftlichkeitsberechnung mit allen Nachweisen
eventuelle Kaufverträge
Gebühren
siehe Gebührensatzung
Der Verfügungsberechtigte hat die zuständige Stelle unverzüglich über die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu unterrichten. Die Mitteilungspflicht beginnt mit der Beurkundung der Teilungserklärung. Die neu zu erstellende Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Kostenmiete ist genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)