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Wohnungswechsel (Ummeldung)

Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Wohnungsgeberstätigung:
    Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
    Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung.


Gebühren

gebührenfrei

Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung


Wenn Sie innerhalb von Hamm die Wohnung wechseln sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung. 

Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.

Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)