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Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau, abschließende Fertigstellung)

Unterlagen

  • Bescheinigung über die Bauüberwachung der Fachingenieure (Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz)
  • alle in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen


Gebühren

Je Bauzustandsbesichtigung wird eine Gebühr von bis zu 30 % der Baugebühr fällig, mindestens aber 50,00 €


Der technische Aussendienst führt zwei Bauzustandsbesichtigungen nach Mitteilung durch den Bauherrn durch.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Unterlagen entspricht. Erst nach Kontrolle darf weiterge3baut bzw. genutzt werden.
Die Rohbauabnahme wird nach Fertigstellung der tragenden Teile und Errichtung des Dachstuhls durchgeführt. Die Putzarbeiten dürfen noch nicht ausgeführt sein.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)
  • Sonderbauvorschriften
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung