Stundung von Beitragsforderungen
Stundung von Beitragsforderungen
Unterlagen
Die finanziellen Verhältnisse (Einkünfte und Belastungen) sind darzulegen und durch entsprechende Belege nachzuweisen.
ratenweise Zahlung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen
Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse eine fristgerechte Beitragszahlung nicht gestatten, kann einer Ratenzahlung zugestimmt werden. Ein begründeter Antrag muss spätestens am Tag der Fälligkeit bei der Stadt Hamm eingegangen sein. Er ist mit einem Zahlungsvorschlag zu versehen und hat durch entsprechende Belege die finanziellen Verhältnisse darzulegen.
Bei einer Stundung werden Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat erhoben.
Rechtsgrundlagen allgemein
Abgabenordnung