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Straßenbeschilderung

Die Entscheidung, wo welche Beschilderung im Straßenraum erforderlich ist, trifft nach Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörde.

Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung und Unterhaltung der Beschilderung, aber auch anderer Verkehrseinrichtungen - beispielsweise Poller oder Leitpfosten.