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Auskunft aus dem Altlastenkataster/Stellungnahmen bezüglich Altlasten

Gebühren

  • Auskunft aus dem Altlastenkataster: 52,50 €
  • Stellungnahme (Historische Flurstücksrecherche): 52,50 € - 500,00 € (je nach Arbeitsaufwand)

Tarifstelle Nr. 8.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

 

 


Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfasst ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text  wuird einentsprechender Kartenausschnitt (ALKIS, ABK) beigefügt.

Stellungnahmen bezüglich Altlasten beinhalten eine Recherche über die historische Nutzung einer konkreten Fläche des Hammer Stadtgebietes, verbunden mit einer Auswertung vorhandener Gutachten und Akten des Altlastenkatasters zu dieser Fläche. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (ALKIS, ALB) für die zu untersuchende Fläche beigefügt.

Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet lediglich eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfaßt ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (DGK5, ALKIS) beigefügt.

Stellungnahmen oder Auskünfte können durch die Grundstückseigentümer oder von Dritten mit entsprechender Vollmacht des Eigentümers schriftlich beantragt werden.

Den passenden Antrag gibt es hier:

>> Zum Onlineantrag <<