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Wohnungswechsel (Statuswechsel)

Unterlagen

Personalausweis,
Reisepass. Bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass oder ID-Karte


Gebühren

gebührenfrei


Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).

Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist. Sofern Hamm Hauptwohnung wird, können Sie diese Erklärungen in jedem Bürgeramt abgeben.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)