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Stadtgrundkarte

Gebühren

Auszug aus der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW 2019, Gebührentarif (VermWertKostO NRW)

2
Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung

2.2
Bereitstellung durch eine Fachkraft

Für durch eine Fachkraft der Behörde ausgehändigte oder übersandte Geobasisdaten

Nr. 2

Je topographische Karte, Luftbilderzeugnis, Verwaltungs- und Übersichtskarte, sowohl im festgelegten

Blattschnitt oder im Wunschblattschnitt, historisch oder aktuell sowie je Einzelnachweis, Übersicht, Punkt-

liste zu Festpunkten der Landesvermessung

a) bis einschließlich DIN A1

Gebühr: ein Halbstundensatz nach Nummer 1.1.1 Buchstabe b (30 Euro)

b) größer DIN A1

Gebühr: zwei Halbstundensätze nach Nummer 1.1.1 Buchstabe b (60 Euro)


Die Stadtgrundkarte ergänzt die Inhalte der Liegenschaftskarte (Grunddatenbestand) um topografische Objekte wie beispielsweise Kanaldeckel, Straßensinkkästen, Laternen, Böschungen, Vegetation. Gemeinsam werden die Daten im einheitlichen Informationssystem ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführt.

Die Erhebung der Daten erfolgt durch Auswertung von Luftbildern, Übernahme aus örtlichen Vermessungen und Daten aus Plänen anderer Stellen.